AGB  SP Sport Peters

1. Allgemeines

Alle Verkäufe, Lieferungen u. Leistungen gemäß den uns erteilten Aufträgen erfolgen ausschließlich aufgrund unserer nachstehenden Lieferungs- u. Zahlungsbedingungen. Diese gelten ebenso für künftige Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Abweichende Vereinbarungen, insbesondere widersprechende Geschäftsbedingungen, bedürfen unserer ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung. Alle mündlichen Abmachungen gelten nur dann als vereinbart, wenn sie schriftlich von uns bestätigt sind. Vertreter unseres Hauses können keine Vereinbarungen treffen, die gegen unsere Lieferungs- u. Zahlungsbedingungen verstoßen.

2. Auftragsbestätigung

Sie erhalten von uns eine separate Auftragsbestätigung per Post, alternativ, falls Sie eine Telefaxnummer angegeben haben, per Telefax. Auf dieser Auftragsbestätigung ersehen Sie die entsprechenden Versandkosten Ihrer Bestellung. Erst nach Vorlage Ihrer Gegenbestätigung per E-Mail oder Telefax unter Angabe der Auftragsbestätigungsnummer wird die Bestellung ausgeliefert.

3. Lieferung

Die genannten und bestätigten Lieferzeiten sind freibleibend u. entsprechend den Möglichkeiten vorbehalten. Von der Verpflichtung zur Leistung sowie von der Einhaltung der Lieferfrist befreien uns alle nicht vertretbaren Ursachen, die außerhalb unseres Einflußbereiches liegen. Hierzu gehören Liefer- u. Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt, Krieg, behördlicher Anordnungen, Verkehrsstörungen, Arbeitskampfmaßnahmen, Material- u. Personalbeschaffungs-schwierigkeiten, Betriebsstörungen u.s.w. Es ist gleichgültig, ob diese Störungen bei uns od. unseren Vorlieferanten auftreten; für die Dauer der Behinderung sind wir von unserer Lieferungs- u. Leistungsverpflichtung befreit. Mit der Lieferung kann die Lieferfirma frühestens 6 Wochen nach dem in der Auftragsbestätigung angegebenen Termin in Verzug geraten. Wird diese Frist überschritten, dann hat der Besteller eine Nachfrist von mind. 6 Wochen zu setzen. Frühestens nach Ablauf dieser Frist tritt Verzug bezüglich der Lieferung ein. Der Versand erfolgt stets auf Gefahr des Empfängers. Bei Nichtlieferung, gleich aus welchen Gründen, werden die Rechte des Käufers auf den Rücktritt beschränkt. Die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen wegen Nichtlieferung ist ausgeschlossen.

4. Fracht 

Frachtkosten sind nicht in der Kalkulation enthalten. Fracht wird nach Selbstkosten berechnet, unter Zugrundlegung von Gewicht und Entfernung.

5. Registrierung

Eine Kundennummer und Passwort erhalten Sie nach der ersten Bestellung mit separater E-Mail.

6. Mängelrügen und Gewährleistungen

Jede Lieferung ist unverzüglich bei Ablieferung auf Richtig- u. Vollständigkeit zu prüfen. Fehlende u./od. beschädigte Ware od. Packstücke , sowie erkennbare Transportschäden müssen direkt beim Spediteur angezeigt und mit dessen Unterschrift als berechtigt bescheinigt werden ( Versicherungsvorschrift). Offensichtliche Mängel können nur innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungs- bzw. Lieferungsdatum reklamiert werden u. dieses muß schriftlich erfolgen. Unterbleibt eine solche Anzeige, so gilt die Ware als einwandfrei. Versteckte Mängel können bis zum Ablauf der Verjährungsfrist des gesetzl. Gewährleistungsanspruches geltend gemacht werden u. zwar ebenfalls schriftlich und innerhalb von 14 Tagen nach Kenntnis. Mängel eines Teiles der Lieferung berechtigen nicht zur Beanstandung der ganzen Lieferung. Bei berechtigten Mängeln wird unsere Haftung dahingehend beschränkt, daß der Käufer, nach unserer Wahl, den Anspruch hat auf Umtausch, Nachbesserung, Ersatzlieferung od. Vergütung des Gegenwertes. Alle weitergehenden Ansprüche auf Wandlung, Minderung od. Schadensersatz sind ausgeschlossen. Rücksendungen, gleich aus welchem Grund, müssen mit uns vorher vereinbart sein und frei erfolgen. Nicht vereinbarte od. unfreie Rücksendungen werden Annahme verweigert.

7. Zahlung

Die Rechnung wird zum Tage der Lieferung bzw. der Bereitstellung der Ware ausgestellt. Eine Hinausschiebung des Rechnungsverfalls (Valutierung) ist grundsätzlich ausgeschlossen. Sofern eine vorzeitige Lieferung im Sinne der Vertragspartner gerechtfertigt ist, können die Durchführungsbestimmungen Ausnahme von dieser Regelung festsetzen.

Lieferung erfolgt nur gegen Vorkasse oder Nachnahme !

8. Rücktritt

Der Verkäufer ist berechtigt, ohne Nachfristsetzung ganz oder teilweise vom Vertrag zurücktreten, wenn Abruf-, Annahme- od. Zahlungsfristen nicht eingehalten werden. Das gleiche gilt für den Fall, daß er nach Vertragsschluß zu einer wesentlichen anderen Beurteilung der Bonität seines Vertragspartners gelangt.

9. Eigentumsvorbehalt

Zwischen den Vertragsparteien gilt der erweiterte Eigentumsvorbehalt als vereinbart. Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises einschließlich Zinsen u. Kosten bzw. aller weiteren offenen Forderungen aus der Geschäftsverbindung bzw. bis zur Einlösung gegebener Schecks od. Wechsel unser Eigentum (Vorbehaltsware). Die Vorbehaltsware darf nur im regulären Geschäftsgang weiterveräußert werden. Eine Verpfändung od. Sicherungsübereignung ist unzulässig. Wird die Vorbehaltsware gepfändet od. sonst wie beschlagnahmt, so ist der Käufer verpflichtet, uns dies unverzüglich mitzuteilen. Der Besteller betritt bereits mit Kauf der Vorbehaltsware die aus ihrer Weiterveräußerung erwachsenen Forderungen gegen seine Kunden einschließlich aller Nebenrechte an uns ab. Er bleibt bis auf Widerruf zur Einziehung seiner an uns abgetretenen Forderungen berechtigt. Der Besteller ist verpflichtet, uns auf Verlangen die Höhe seiner Forderungen u. die Namen der Drittschuldner mitzuteilen. Bei der Verarbeitung der Vorbehaltsware gelten wir als Hersteller u. erwerben Eigentum an der neuen Sache, ohne daß dem Besteller aus diesem Rechtsübergang Ansprüche erwachsen. Erfolgt die Verarbeitung zusammen mit anderen Materialien, erwerben wir Miteigentum. Ist im Falle einer Verbindung, Vermischung od. Vermengung mit anderen Sachen diese als Hauptsache anzusehen, geht das Miteigentum an der Sache im Umfang des Bruttorechnungswertes der Vorbehaltsware auf uns über.

10. Erfüllungsort

Erfüllungsort für alle Leistungen aus dem Kaufvertrag ist der Ort der Handelsniederlassung des Verkäufers.

11. Gerichtsstand

Gerichtsstand ist für alle Beteiligten ausschließlich Grevenbroich. Dieses ist ebenso zutreffend für Vollkaufleute u. juristische Personen des öffentlich-rechtliches Sondervermögens. Das Vertragsverhältnis unterliegt dem Recht der BRD.

12. Schlußbestimmung

Die Rechtsunwirksamkeit einzelner Bestimmungen berührt die Verbindlichkeit des Vertrages im übrigen nicht!